


Aktuelles
Gesundheit: Ministerin lässt sich Sparmaßnahmen empfehlen
BBERLIN – Die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken eingesetzte „Finanzkommission Gesundheit“ hat 66 „Empfehlungen zur Stabilisierung des Beitragssatzes in der Gesetzlichen Krankenversicherung“ vorgelegt. Das Sparpotenzial beträgt allein im Jahr 2027 über 42 Milliarden Euro zulasten der medizinischen Versorgung in Kliniken, Arztpraxen und Apotheken, aber auch der Krankenkassen, der Pharmaindustrie und des Bundeshaushalts.
Die Ministerin hat angekündigt, die Lasten auf viele Schultern verteilen zu wollen, ohne sich bereits im Einzelnen festzulegen. Angestrebt werde ein Einsparvolumen von 15 Milliarden Euro über mehrere Jahre.
Schon die Präsentation der Empfehlungen hat erhebliche Unruhe in den Reihen der betroffenen Fachorganisationen ausgelöst, auch in der Dermatologie. So hat sich der Berufsverband der Deutschen Dermatologen angesichts des verschärften Ärztemangels vehement gegen die von der Kommisision empfohlene Beendigung der Förderung einer raschen Terminvergabe und der Aufnahme weiterer Neupatienten gewendet.
Schon die 2023 erfolgte Streichung der extrabudgetären Vergütung für Neupatienten sei ein „Affront gegenüber der Fachärzteschaft“ gewesen, erklärte Dr. Ralph von Kiedrowski. Sollte die extrabudgetäre Vergütung aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) gestrichen werden, werde der Verband seine Mitglieder dazu auf, die wöchentliche GKV-Sprechzeit wieder von 25 auf 20 Stunden zu reduzieren und keine offenen Sprechstunden mehr anzubieten, kündigte der Verbandspräsident an.
„Offene Sprechstunden sind bei 20 Wochenstunden GKV-Versorgung nicht mehr zu leisten,“ so von Kiedrowski. Die Wartezeiten würden wieder steigen, so die Folge. Zugleich werde die Privat- und Selbstzahlermedizin weiter zunehmen. Das liege zwar nicht im Interesse der Patientenversorgung, sei für viele Praxen wirtschaftlich jedoch eine naheliegende Reaktion, warnte der BVDD-Präsident. Die Expertenkommission errechnet aus der Streichung bei den extrabudgetären Mittel des TSVG allein für 2027 mit einem Einsparpotenzial von 1,3 Milliarden Euro.
Zu den eher geringeren Einsparmöglichkeiten gehört der Vorschlag, die „anlasslose Ganzkörper-Früherkennung von Hautkrebserkrankungen“ bei ansonsten Hautgesunden ab dem 35. Lebensjahr befristet auszusetzen, zu überprüfen und gegebenenfalls „weiterzuentwickeln“. 2027 ließen sich so 240 Mio Euro einsparen. Bis heute gebe es keine eindeutigen Studienergebnisse und auch keine Registerdaten, die den Nutzen dieses weltweit einzigartigen Sreenings durch Senkung der Mortalität zweifelsfrei belegen.
Die Autoren des nahezu 500 Seiten starken Sparkatalogs räumen ein, dass ein etwaiges Aussetzen der Hautkrebsfrüherkennungf dazu führen könnte, dass den Versicherten entsprechende Untersuchungen verstärkt als privat zu zahlende IGel-Leistungen angeboten würden. Vor diesem Hintergrund dürfte dann allerdings auch der vermutete Zugewinn an frei werdenden Arztkapazitäten „nach Abschaffung der uneingeschränkten Ganzkörper-Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs“ im Umfang von etwa 600 bis 900 vollzeitäquivalenten Haus- und Hautärzten pro Jahr wieder infrage stehen.
Insgesamt betragen die von der Kommission dargestellten mögliche Einsparungen bei Leistungserbringern wie Praxen Kliniken sowie Arzneimittelherstellern bis zu 19 Milliarden Euro. Dabei orientieren sich die Experten an dem Grundsatz, dass die Vergütungen nicht stärker steigen sollten als die Einnahmen. Sparbeiträge der Patientinnen und Patienten könnten bis zu 4,1 Milliarden Euro ausmachen, etwa im Zuge einer Erhöhung der seit 2004 weitgehend unveränderten Zuzahlungen etwa für Medikamente.
Die Kommission empfiehlt außerdem, Steuern auf Tabak und Alkohol zu steigern und eine gestaffelte Steuer auf zuckergesüßte Erfrischungsgetränke einzuführen. Die Mehreinnahmen sollten an die GKV gehen. Weitere bis zu 12 Milliarden Euro könnte eine volle Übernahme versicherungsfremder Leistungen durch den Bund erbringen. Dazu verweist die Kommission etwa auf die Kosten für die Versorgung von Bürgergeldempfängern.
Die Bundesregierung hat angekündigt bis zur parlamentarischen Sommerpause einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die nötigen Einsparungen zur Beitragssatzstabilisierung in der Gesetzlichen Krankenversicherung festlegt.








