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Aktuelles

Auf dem Prüfstand: Hautkrebsscreening soll noch besser werden

BERLIN/HAMBURG – Die Debatte über die Zukunft des Hautkrebsscreenings (HKS) nimmt an Fahrt auf, nachdem die Bundesregierung diese Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung auf den Prüfstand gestellt hat. Erklärtes Ziel ist es, ab 2028 bis zu 240 Millionen Euro für diese Leistung einzusparen.

 

„Das gesetzliche Hautkrebsscreening muss bestehen bleiben und soll qualitativ weiterentwickelt werden.“ Das haben die Spitzenverbände und -Organisationen der Fachgruppe in einer gemeinsamen Erklärung klargestellt und verweisen auf „eklatant steigende Erkrankungszahlen“ bei Melanomen und noch mehr beim hellen Hautkrebs. Eine Kostenexplosion sei nur dann zu verhindern, wenn der Hautkrebs zu einem frühen Zeitpunkt erkannt und behandelt wird.

Das Hautkrebsscreening solle weiterentwickelt und Risikogruppen müssten stärker in den Blick genommen werden, fordern die Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG), die Nationale Versorgungskonferenz Hautkrebs (NVKH), die AG Dermatologische Prävention (ADP) und die AG Dermatologische Onkologie (ADO). Die derzeitige Inanspruchnahme sei mit rund 30 Prozent zu gering.

Ohne fachkundige Untersuchung werden erste Anzeichen von Hautkrebs oft zu spät erkannt. Später wird dann ein um so  massiverer  chirurgischer Eingriff erforderlich.  

 

Foto: Iconic, AdobeStock

Übereinstimmend fordern daher die beteiligten Verbände ein strukturiertes und organisiertes Programm mit Einladungsmanagement, um die Teilnahmerate zu erhöhen. Verbindliche Qualitätskriterien und wissenschaftliche Begleitung mit Dokumentation sollen die Qualität und Evidenz der Hautkrebsfrüherkennung weiter voranbringen.

Krankheitslast und Behandlungskosten

Gleichzeitig tritt die gemeinsame Stellungnahme falschen Erwartungen an das Hautkrebsscreening entgegen: Die Mortalitätsrate des Hautkrebses werde wesentlich bestimmt durch das Melanom. Das HKS ziele aber nicht nur auf die Erkennung von Melanomen, sondern auch auf die Erkennung des viel häufigeren hellen Hautkrebses ab. „Dies hat kaum Auswirkung auf die Mortalität, allerdings auf die Morbidität (Krankheitslast) und die Behandlungskosten,“ stellt das Positionspapier klar.

Das bundesweite dermatologische Facharztnetz Onkoderm weist in einer eigenen Acht-Punkte Erklärung auf den „diagnostischen Mehrwert“ des HKS hin: Bei der alle zwei Jahre angebotenen Ganzkörperuntersuchung werden über Hauttumoren hinaus auch andere, bis dahin kaum beachtete Hautveränderungen entdeckt, die einer Behandlung bedürfen.

Der Gemeinsame Bundesausschuß als die von der Bundesregierung adressierte Prüfinstanz hat in einer ersten Stellungnahme allerdings bereits signalisiert, dass die ihm gesetzte Frist bis Ende 2027 zu kurz sei. Die erforderliche Methodenbewertung erfordere regelhaft einen zweijährigen Vorlauf. Im Übrigen macht der G-BA methodische und datenschutzrechtliche Gründe geltend, die es ihm bislang nicht ermöglichen, zu einer Bewertung des Hautkrebsscreenings im geforderten Umfang zu gelangen. Mehr zum Stand der Evaluation des HKS im G-BA >>hier

Der Bundesregierung bleibt noch Zeit bis zum Abschluss der dritten Lesung des Gesetzentwurfs Ende Juni im Parlament, die eingegangenen Stellungnahmen zu berücksichtigen und Änderungen einzubringen.

Nach Mitteilungen von Dr. Ralph von Kiedrowski aus dem Vorstand des Berufsverbands der Deutschen Dermatologen arbeitet das Hamburger Institut für Versorgungsforschung in der Dermatologie und bei Pflegeberufen (IVDP) mit Hochdruck an einer facheigenen Evaluation des HKS mit hautärztlicher Expertise. Die geplante Publikation befinde sich auf der Zielgeraden.

Regionales Psoriasis Netzwerk Nordbayern Mob.: +49 162 3460 900  

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