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Ambulante BalneoPhototherapie "eingetopft"
MÜNCHEN – Die ambulante Balneo-Phototherapie (aBP) wird 2025 inBayern nicht länger als freie, sondern als "Topf-im-Topf-Leistung" vergütet. Die KV Bayern folgt damit einer bundesweiten Empfehlung des Bewertungsausschusses der Ärzte und Krankenkassen.
Das heißt: Die maximal verfügbare Honorarmenge wird Jahr für Jahr neu auf eine feste Größe begrenzt. Die erbrachten Behandlungsleistungen werden bei Überschreitung der Zielgröße nicht mehr zu einem festen Eurobetrag vergütet, sondern entsprechend der erbrachten Leistung aufgeteilt.​
Der Bewertungsausschuss hatte im Zuge verschärfter Sparanstrengungen der gesetzlichen Krankenversicherung schon im Sommer 2024 eine Überführung von insgesamt acht Leistungsbereichen in die morbiditätsgestützte Gesamtvergütung empfohlen. Die aBP steht damit in einer Reihe mit der Verordnung von Cannabis, mit der Kapselendoskopie, mit der Hyperbare Sauerstofftherapie bei diabetischem Fußsyndrom oder der Diagnostik und Therapie von Diagnostik und Therapie von multiresistenten Keimen.
KV Bayern begrenzt Honorarabfluß
Honorarexperten des Berufsverbands der Deutschen Dermatologen und Anwender gehen davon aus, dass die Begrenzung der für die aBP verfügbare Geldmenge auf das bisher abgerechnete Verordnungsvolumen zu keinen größeren Verwerfungen in der Versorgung führen wird. Schon in den vergangenen Jahren sei insgesamt ein leichter Rückgang der aBP-Verordnungen zu beobachten gewesen.
Allerdings führten Einschränkungen im Verordnungsverhalten in Zukunft zu einer weiteren Minderung der Geldmenge im Topf, so die Einschätzung aus Fachkreisen. Anders als andere KVen hat die KVB jedoch eine Quotierungsuntergrenze von 85 Prozent eingezogen, die den möglichen Abfluß von Honorar für diese Leistung nach unten begrenzt.