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Aktuelles

Weniger Vergütung, weniger Leistungen für Kassenpatienten 

BERLIN – Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen hat seine Mitglieder mit einer Online-Videokonferenz auf deutliche Umsatz- und Honorarverluste in der Versorgung gesetzlich Krankenversicherter eingeschworen. Im Mittel zehn Prozent weniger Umsatz, je nach Leistungsprofil bis zu zwanzig Prozent Minus erwartet der BVDD-Vorsitzende Dr. Ralph von Kiedrwoski im kommenden Jahr.

 

Insgesamt gehen den Vertragsärzt:innen 2027 rund drei Millarden Euro im Zuge der Sparmaßnahmen zur Stabilisierung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung verloren, wie der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Dr. Andreas Gassen in einer Einblendung in der neuesten „DermAPuls“-Sendung berichtete.

 

Umsatzausfälle in Millionenhöhe in den Arztpraxen

Das Minus entspricht nach KBV-Berechnungen rund 45 Millionen Krankheitsfällen in der ambulanten Versorgung, die jetzt wegfallen müssten. „Es wird letztlich darauf ankommen, dass die Praxen möglichst genau die Zahl und Menge an Patienten versorgen, die finanziell abgedeckt sind,“ umriss Gassen die Konsequenzen aus der Kürzung der verfügbaren Mittel für die Gesundheitsversorgung.

 

„Wir müssen reagieren. Wir werden diese Einkommensverluste nicht einfach so wegatmen können,“ bekräftigte auch von Kiedrowski. „Die Hamsterräder, die wir in den letzten Jahren bedient haben, und ein ‚einfach so weitermachen‘, das darf es nicht geben.“ 

 

Zumal die Sparmaßnahmen Hand in Hand gehen mit einer nahezu lückenlosen Budgetierung und der ersatzlosen Streichung von Fördermaßnahmen zur Sicherung der Patientenversorgung bei anhaltendem Ärztemangel, etwa zur beschleunigten Terminvergabe oder auch für die Annahme weiterer Neupatienten. 

 

Änderungen werde es auch bei der Anerkennung von Praxisbesonderheiten geben. Nur für die bislang schon geltenden bundesweiten Bestimmungen gelte vorerst noch Bestandsschutz. Aber: „Wichtig! Es besteht überhaupt kein Grund, aktuelle Therapien umzustellen oder gar die Behandlung einzustellen oder zu verweigern. Das ist nach Leitlinie nicht richtig, das ist auch nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuchs V nicht richtig. Und es würde letztlich eigentlich Ihre eigene Therapieentscheidung konterkarieren,“ stellte von Kiedrowski klar.

 

Zurzeit werden seitens der KBV aber auch im Berufsverband Detailfragen zur Anpassung der vertragsärztlichen Verfügbarkeit an das verringerte Honorar geprüft. Gassen kündigte eine entsprechende Neuberechnung der Mengengerüste als Grundlage veränderter Honorarverteilungsregelungen auf der regionalen Ebene der Kassenärztlichen Vereinigungen an. 

 

Der BVDD bereitet eine Informationskampagne in den Praxen vor. Hautärztliche Patienten sollen über notwendige Einschränkungen in der kassenärztlichen Versorgung noch vor dem Jahreswechsel informiert werden. Schon jetzt verfügbar sind über die Website des Berufsverbandes: eine Patienteninformation der KBV zum Spargesetz, eineWartezimmerplakat und eine Übersicht zu den beschlossenen Sparmaßnahmen mit Erläuterungen. >>Link Zugleich ist der Berufsverband dabei, die organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen für vermehrte Selbstzahler-Sprechstunden als

Angebot auch für gesetzlich Krankenversicherte zu klären. 

Freie Zeit für andere medizinische Angebote

Frei werdende Zeit könnten Hautärztinnen und Hautärzte in Zukunft dann beispielsweise auch für die Behandlung von Berufskrankheiten einsetzen. Die Vergütungsbedingungen sind attraktiv. Die Honorare steigen im Gleichschritt mit der Steigerung der Grundlohnsumme, 2026 für spezielle operative Leistungen um rund fünf Prozent, wie Prof. Wolfgang Wehrmann in der Videokonferenz darstellte. Das Hautarzt-Berichtsverfahren (nach §3) soll vereinfacht werden.

 

Gleichzeitig gewinnen die vom Berufsverband mit den Krankenkassen vereinbarten Selektivverträge für besonderen Versorgungsbedarf nach Einschätzung von Kiedrowskis weiter an Gewicht. Die Liste der zu versorgenden Indikationen wächst. Mit der Knappschaft konnte ein weiterer großer Vertragspartner gewonnen werden. Vor allem aber sichern diese Selektivverträge auch in Zukunft für eine Reihe von Patienten den direkten Zugang zur dermatologischen Versorgung – selbst dann, wenn die Bundesregierung mit der geplanten Einführung eines zuweisenden Hausarztes als Lotsen Ernst machen sollte.

 

Noch nicht viel Neues gab es auf der DermAPuls-Videokonferenz zur Zukunft des Hautkrebsscreenings. Die Fachgruppe ist jedenfalls gerüstet. Eine eigene Taskforce ist berufen und soll das vom Gesetzgeber angestoßene Prüfverfahren kritisch begleiten. 

Regionales Psoriasis Netzwerk Nordbayern Mob.: +49 162 3460 900  

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