


Aktuelles
Neue S3-Leitlinie setzt höhere Therapieziele
BERLIN – Noch ehrgeizigere Ziele als ihre Vorgängerin verfolgt die aktualisierte S3-Leitlinie zur Psoriasis vulgaris. Das bis Juli 2030 gültige Update gibt als Ziel der Behandlung erstmals absolute Werte für die Verbesserung des Hautbildes an. „Als anzustrebendes Therapieziel soll ein PASI 90 bzw. ein absoluter PASI <2 oder DLQI ≤1 erreicht werden,“ heißt es in der Leitlinie wörtlich.
Damit geht die Empfehlung zur Diagnostik, Therapie und Langzeitbetreuung der Psoriasis vulgaris noch einen Schritt weiter als die europäische EuroGuiDerm-Leitlinie zur Psoriasis, mit der sie phasenweise in enger Abstimmung entwickelt worden ist und die sich auf relative Angaben zum angestrebten Therapieziel beschränkt.
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Der PASI bewertet Schwere und Ausdehnung entzündlicher Hautveränderungen. PASI 90 meint eine 90% Verbesserung gegenüber dem Eingangsbefund bei Therapiebeginn. Der DLQI bestimmt anhand von Patientenangaben die Beeinträchtigung der Lebensqualität durch Krankheit. Auf der DLQI Skala ist 0 der niedrigste Wert, 1 steht für „nahezu erscheinungsfrei“.
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Leitlinie nimmt neue Wirkstoffe auf
Mit Bimekizumab und Deucravacitinib erscheinen zwei Medikamente neu im Therapiealgorithmus und in den Behandlungsempfehlungen der Leitlinie. Beide Wirkstoffe erhielten erst nach Veröffentlichung der alten Leitlinie eine Zulassung. Komplett überarbeitet worden sind die Kapitel zum Tuberkulose-Screening, zum Management von Patient*innen mit positivem Interferon Gamma Release und das Kapitel zur Virushepatitis.
Das Kapitel „Psoriasisarthritis“ ist durch eine Kurzfassung ersetzt worden. Die Leitlinie verweist an dieser Stelle auf eine noch in Entwicklung befindliche künftig eigenständige S3-Leitlinie zur Psoriasisarthritis, in der die Vielzahl der mittlerweile zur Verfügung stehenden Therapieoptionen in einem umfassenden Zusammenhang dargestellt werden sollen. In einem Appendix zur Leitlinie werden ergänzend die hautpflegende Basistherapie, die Phototherapie und unter sonstige Therapien die Klimatherapie und die psychosoziale Therapie erläutert.
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Hilfestellung bei der Therapiefindung
Die S3-Klassifikation der Leitlinie stellt die höchste Stufe der medizinischen Evidenz dar. An der Erarbeitung waren unter Federführung der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft der Berufsverband der Deutschen Dermatologen e.V. (BVDD), die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e. V. (DGP), die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie und Klinische Immunologie e.V. (DGRh), die Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten e.V. (DGVS) und von Seiten der Patientenvertretung der Deutsche Psoriasis Bund e.V. (DPB) beteiligt.
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Die in der Leitlinie enthaltenen Empfehlungen „dienen als Hilfestellung für Entscheidungen in der medizinischen Versorgung,“ betonen die Autoren. „Die Anwender*innen der Leitlinie bleiben verantwortlich für jede diagnostische und therapeutische Applikation, Medikation und Dosierung.“ Die individuelle Aufklärung, etwa über unerwünschte Wirkungen von Arzneimitteln, eine Off-label-Verordnung und die Prüfung auf das Vorliegen von Kontraindikationen obliegt der verordnenden Ärztin bzw. dem verordnenden Arzt.
Mit der S3-Leitlinie verbunden ist eine Implementierungshilfe zur Umsetzung der Leitlinie. Sie fasst in kompakter Form die wesentlichen Inhalte zusammen und stellt optisch anschaulich den Grad der wissenschaftlichen Evidence einzelner Empfehlung dar.​​​
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Weiterführende Links und Downloads
Hier finden Sie Downloadlinks zur aktuellen S3-Leitlinie der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG) und des Berufsverbands der Deutschen Dermatologen (BVDD):
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Langfassung der Leitlinie Therapie der Psoriasis vulgaris Download
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Appendix A: „Topische Therapie, Phototherapie, Sonstige Therapien, Schnittstellendefinition“
Fortbestand der Empfehlungen vom Update 2015 weiterlesen -
Leitlinienreport Download
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Evidenzbericht Download
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Implementierungshilfe weiterlesen








