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Sparpaket geschnürt: Stabile Beitragssätze und weniger Sprechzeiten für gesetzlich Krankenversicherte?
BERLIN – Das Sparpaket zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung ist geschnürt. Rund 16,3 Milliarden Euro will die Bundesregierung allein 2027 einsparen.
3,7 Milliarden – vor allem Leistungskürzungen und höhere Zuzahlungen – kommen auf die Versicherten zu. Den größten Anteil – 11,2 Milliarden Euro– sollen die Vertragsärzte, Krankenhäuser und andere Leistungserbringer tragen, davon über zwei Milliarden in der ambulanten Versorgung. „Mehr als bei der Pharma-Industrie“, moniert Dr. Dirk Heinrich, Vorsitzender des Virchow-Bundes und des Spitzenverbandes Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands. „Leidtragende sind unsere Patienten. Facharzttermine werden ein rares Gut, Wartelisten auf Operationen werden länger,“ so Heinrich.
Prüfauftrag zum Hautbrebsscreening
Bei der Hautkrebsfrüherkennung bleibt für gesetzlich Krankenversicherte vorläufig alles beim Alten. Die Krankenkassen übernehmen weiterhin die Kosten des Hautkrebsscreenings ab dem 35 Lebensjahr alle zwei Jahre. Pläne im Zuge des Sparpakets zur Stabilisierung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung, die Kostenübernahme für zwei Jahre auszusetzen, sind damit vom Tisch. Es bleibt aber bei dem Prüfauftrag, die seit dem Jahr 2008 geltende Regelung „unter Berücksichtigung eines möglichen risikobasierten, opportunistischen Screenings und einer möglichen Anpassung der Häufigkeit der Untersuchungen“ neu zu überprüfen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen ist aufgefordert, bis zum 31. Dezember 2027 gegebenenfalls eine Anpassung zu beschließen. Dieser Prüfauftrag betrifft im Übrigen auch sämtliche andere Untersuchungen nach § 92 zur Früherkennung von Krankheiten. Hintergrund: Die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken eingesetzte Finanzkommission Gesundheit hatte in ihren „Empfehlungen zur Stabilisierung des Beitragssatzes in der Gesetzlichen Krankenversicherung“ kritisiert, bis heute gebe es keine eindeutigen Studienergebnisse und auch keine Registerdaten, die den Nutzen dieses weltweit einzigartigen Screenings durch Senkung der Mortalität zweifelsfrei belegen.
Die Spitzenorganisationen der Dermatologie, betroffene Hautkrebspatienten und -verbände, aber auch einzelne Krankenkassen warnten bereits nach Veröffentlichung von insgesamt 66 Sparvorschlägen durch die Sparkommission vor steigenden Fallzahlen und höheren Behandlungskosten durch spätere Diagnosen, sollte das Hautkrebsscreening als Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen und eine Hautkrebsvorsorgeuntersuchung lediglich als Selbstzahler-Leistung angeboten werden.
Offene Sprechstunden vor dem Aus
Vergeblich blieben alle Bemühungen, die Förderung einer rascheren Terminvergabe zu erhalten „Ab dem 1. Januar 2027 darf der einheitliche Bewertungsmaßstab für ärztliche Leistungen keine Zuschläge auf die Versichertenpauschale für Behandlungen auf Grund einer Terminvermittlung durch die Terminservicestelle oder für die erfolgreiche Vermittlung eines Behandlungstermins enthalten“, heißt es dazu im Gesetzentwurf für die nächste Reformrunde im Gesundheitswesen.
Schon die 2023 erfolgte Streichung der extrabudgetären Vergütung für Neupatienten sei ein „Affront gegenüber der Fachärzteschaft“ gewesen, hatte der Vorsitzende des Berufsverbands der Deutschen Dermatologen, Dr. Ralph von Kiedrowski, gleich nach Bekanntwerden der Sparempfehlungen der Finanzkommission erklärt. Sollte die extrabudgetäre Vergütung aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) tatsächlich gestrichen werden, werde der Verband seine Mitglieder dazu aufrufen, die wöchentliche GKV-Sprechzeit wieder von 25 auf 20 Stunden zu reduzieren und keine offenen Sprechstunden mehr anzubieten, kündigte der Verbandspräsident an. „Offene Sprechstunden sind bei 20 Wochenstunden GKV-Versorgung nicht mehr zu leisten,“ so von Kiedrowski.








